Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) der ASreal REAM GmbH, Stand 20. November 2017
- Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und uns kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Grundlage bzw. in Kenntnis des für die erfolgreiche Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit anfallenden Provisionsanspruches zustande. Der Kunde ist nicht berechtigt, während der Laufzeit des Maklervertrages andere Makler mit Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit betreffend des Vertragsobjekts zu beauftragen. Kündigungen des Vertrags haben schriftlich zu erfolgen.
- Unseren Angeboten liegen die uns von Dritten erteilten Auskünfte, Informationen und Unterlagen zugrunde. Eine Überprüfung dieser erfolgt nur dann, wenn dies vereinbart wurde. Die Angebote sind freibleibend, unverbindlich und jederzeit widerrufbar. Irrtum und/oder Zwischenvermietung oder -verkauf bleiben bis zum Abschluss des Hauptvertrages vorbehalten.
- Unsere Angebote, die von uns erteilten objekt-/vertragsbezogenen Informationen sowie unsere Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit sind nur für den Kunden als Empfänger bestimmt. Der Kunde ist verpflichtet diese vertraulich zu behandeln und diese nicht an Dritte weiterzugeben. Eine Weitergabe an Dritte ist nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig. Gibt der Kunde diese an Dritte weiter und schließt der Dritte aufgrund dessen einen Hauptvertrag ab, der nach Maßgabe dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre, so verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe der anfallenden Provision auf Grundlage dieser Bedingungen.
- Kennt der Kunde bei Abschluss des Maklervertrages die Vertragsgelegenheit betreffend das angebotene Vertragsobjekt sowie die Vertragsbereitschaft des anderen Vertragsteils des Hauptvertrages (Vorkenntnis) oder erlangt er diese Kenntnis während der Laufzeit des Maklervertrages von dritter Seite, so hat er uns dies unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Werktagen nach dem Objektnachweis durch uns, mitzuteilen. Dabei hat der Kunde das Datum und die Herkunft der Vorkenntnis unter Benennung des Informationsgebers mitzuteilen.
- Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unserer Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit ein rechtsgültiger Hauptvertrag bezüglich des von uns benannten Objekts zustande gekommen ist. Hierbei genügt unsere Mitursächlichkeit der Tätigkeit. Wird der Hauptvertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen, so berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht. Ein Rücktritt vom, eine auflösende Bedingung oder eine Aufhebung des Hauptvertrags lässt den Provisionsanspruch unberührt. Der Provisionsanspruch bleibt im Falle nachträglicher Unwirksamkeit des Hauptvertrags aus Gründen, die nicht in unserem Verantwortungsbereich liegen, unberührt. Kommt durch unsere Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit statt des ursprünglich erstrebten Mietvertrages zwischen den Parteien des Hauptvertrages über das Objekt ein Kaufvertrag zustande oder umgekehrt, berührt dies den Provisionsanspruch nicht. Der Maklerprovisionsanspruch besteht auch, wenn ein wirtschaftlich gleichwertiger Hauptvertrag abgeschlossen wird.
- Wir sind berechtigt, soweit keine Interessenkollision vorliegt, auch für den anderen Vertragsteil des Hauptvertrags entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden sowie weitere Personen zu beauftragen und einen Teil der Provision an diese abzuführen.
- Die vom Mieter bzw. Käufer an uns zu zahlende Provision berechnet sich wie folgt:
Vermietung und Verpachtung von Gewerbeflächen:
Bei Verträgen mit einer Laufzeit von unter 10 Jahren beträgt die Provision das Dreifache der vereinbarten durchschnittlichen Nettomonatsmiete (monatliche Netto-/Grundmiete zzgl. etwaige Pauschalen) zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Bei Verträgen mit einer Laufzeit von zehn Jahren und mehr beträgt die Provision das Vierfache der vereinbarten durchschnittlichen Nettomonatsmiete zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Für die Berechnung der Provisionshöhe bei der Vereinbarung einer Staffelmiete als Nettomonatsmiete, wird die aus der Gesamtvertragslaufzeit vereinbarte durchschnittliche Monatsmiete zugrunde gelegt. Mietfreie Zeiten bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt. Als Laufzeit gilt der Zeitraum ab Beginn des Mietverhältnisses bis zu dem Zeitpunkt, in dem das Mietverhältnis vereinbarungsgemäß ohne Kündigung erstmals endet oder zu dem das Mietverhältnis vom Vermieter oder Mieter erstmals ordentlich gekündigt werden kann. Bei einem unbefristeten Mietverhältnis wird zur Berechnung der Durchschnittsmiete eine Laufzeit von 10 Jahren zu Grunde gelegt.
Verkauf von Grundstücken/Anteilen:
Bei Grundstückskaufverträgen erfolgt die Berechnung auf Basis des vereinbarten Gesamtkaufpreises von dem Wert bis EUR 5 Mio. 5 %, von dem Wert über EUR 5 bis 25 Mio. 4 % und von dem Wert über EUR 25 Mio. 3 %, jeweils zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Bei Vereinbarung von An- und Vorkaufsrechten beträgt die Provision 1 % des ermittelten Wertes. Die Berechnung des Wertes erfolgt auf Basis des Gesamtkaufpreises.
Vermietung von Wohnraum:
Aufgrund der gesetzlichen Regelungen hat der Mieter keine Provision an uns zu zahlen.
- Soweit dem Kunden vorgestellte Objekte als „provisionsfrei“ gekennzeichnet sind, werden wir ausschließlich vom Hauptvertragspartner vergütet. Eine Provision aufgrund unserer Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit eines derartig gekennzeichneten Objekts ist nicht vom Kunden geschuldet.
- Unser Provisionsanspruch ist bei nachgewiesenen und/oder vermittelten Mietverträgen nach Abschluss und rechtswirksamem Zustandekommen eines Mietvertrages und bei nachgewiesenen und/oder vermittelten Kaufverträge nach rechtswirksamem Zustandekommen eines Grundstücks- oder Anteilskaufvertrages fällig. Die Provision ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug. Erfolgt der Abschluss des Hauptvertrags ohne unsere Teilnahme, so ist der Kunde verpflichtet, uns unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrags zu erteilen. Die Auskunftsverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist. Ferner ist der Kunde verpflichtet, uns eine einfache Abschrift des Hauptvertrags zu überlassen. Die Provision oder sonstige vom Kunden geschuldete Zahlungen verstehen sich jeweils zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Der Kunde darf Zurückbehaltungsrechte oder Aufrechnungsrechte gegenüber unserer Provisionsforderung nur geltend machen, wenn die Forderungen des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis (Maklervertrag) beruhen oder wenn sonstige, anderweitige Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig tituliert sind.
- Die von uns gemachten Angaben beruhen auf Informationen und Mitteilungen durch Dritte, insbesondere durch die Grundstückseigentümer. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und/oder Vollständigkeit dieser Angaben wird nur für Fälle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens übernommen. Bei Vertragsverletzungen ist die Haftung für fahrlässiges Verhalten des Maklers, dessen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn und soweit Produkthaftungsansprüche vorliegen, wenn ein Mangel arglistig verschwiegen, wenn eine Garantie übernommen und/oder wenn Körper, Leben oder Gesundheit verletzt wurden. Bei Vertragsschluss mit einem Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist die Haftung auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt, soweit diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden und soweit diese nicht auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen. Etwaige Schadenersatzansprüche verjähren innerhalb von 3 Jahren nach Entstehen des Anspruchs, spätestens jedoch 5 Jahre nach Abwicklung des Maklervertrags.
- Der Kunde ist mit der Speicherung, Verarbeitung, Weitergabe und Nutzung seiner Daten sowie der Verwendung von E-Mail im Rahmen der Geschäftsbeziehung sowie, jederzeit widerruflich, mit der Übermittlung von Werbung einverstanden. Wir sind zu einer Presseerklärung oder sonstigen Veröffentlichung berechtigt. Der Kunde ist, jederzeit widerruflich, damit einverstanden, dass wir mit der Geschäftsbeziehung zum Kunden und/oder dem Vertragsgegenstand als Referenz werben.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist die Freie und Hansestadt Hamburg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Sollten einzelne Regelungen unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle eventueller unwirksamer oder nichtiger Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen.